Privatgärten

Gartenpflege im Kreis Esslingen & Raum Stuttgart — für einen dauerhaft schönen Garten

Von der Beet- und Pflanzenpflege über Rasen und Heckenschnitt bis zu den saisonalen Arbeiten: Ihr fester Gärtner hält Ihren Garten langfristig gesund und schön — im festen Turnus, nicht auf den nächsten freien Termin wartend.

Werterhaltung & Verschönerung

Pflege, die Ihren Garten langfristig trägt

Ein Garten ist kein Projekt, das einmal fertig wird — er lebt. Wir übernehmen die fachgerechte Pflege Ihrer Pflanzen, Beete und Flächen dauerhaft, damit Ihr Garten Jahr für Jahr besser dasteht. Immer dieselbe Person, die Ihren Garten kennt.

Pflanzen- & Beetpflege

Damit Ihre Beete das ganze Jahr Struktur und Farbe haben — fachgerecht gepflegt statt nur oberflächlich sauber gehalten.

  • Stauden- und Beetpflege, Rückschnitt, Teilen & Verjüngen
  • Nachpflanzung, Mulchen & standortgerechte Düngung
  • Unkrautregulierung ohne die Kulturpflanzen zu schwächen

Rasenpflege

Ein dichter, gesunder Rasen braucht mehr als gelegentliches Mähen. Wir pflegen ihn im Turnus über die ganze Saison.

  • Mähen im festen Turnus, saubere Kantenpflege
  • Vertikutieren, Nachsäen & bedarfsgerechte Düngung
  • Betreuung Ihres Mähroboters auf Wunsch

Hecken- & Gehölzschnitt

Form gibt Halt, der richtige Zeitpunkt schützt die Pflanze — und die brütenden Vögel im Frühjahr.

  • Form- und Pflegeschnitt (ganzjährig zulässig)
  • Stärkerer Rückschnitt im gesetzlichen Fenster (Okt.–Feb.)
  • Schnitt nach Wuchsform, Standort und Lichtbedarf

Baumschnitt

Fachgerechter Schnitt hält Obst- und Zierbäume gesund, sicher und ertragreich.

  • Obstbaum- und Zierbaumschnitt
  • Auslichtung und Kronenpflege
  • Beratung zu Standort und Vitalität

Saisonale Gartenarbeiten

Was Ihr Garten je nach Jahreszeit braucht — damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

  • Frühjahrsputz und Startdüngung
  • Laubbeseitigung im Herbst
  • Garten winterfest machen
Steuervorteil für Privathaushalte

Bis zu 20 % über die Steuer zurück

Für Privathaushalte sind Gartenpflege und Arbeiten am Grundstück steuerlich begünstigt: In der Regel lassen sich rund 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von der Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG). Wir weisen den Lohnanteil auf jeder Rechnung getrennt aus — auch als Kleinunternehmer.

Laufende Pflege (haushaltsnahe Dienstleistung) und bauliche Arbeiten (Handwerkerleistung) haben jeweils eigene Höchstbeträge. Die genauen Grenzen klärt Ihr Steuerberater — wir liefern die passende Rechnung.

Voraussetzungen
  • Leistung im oder am selbst genutzten Haushalt
  • Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Arbeits-/Lohnanteil
  • Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung)

§ 35a EStG · keine Steuerberatung — den konkreten Vorteil klärt Ihr Steuerberater.

Garten- & Landschaftsbau

Alles rund ums Haus im Außenbereich

Die baulichen Arbeiten rund um Ihr Haus führen wir projektbezogen und fachgerecht aus — im Rahmen unserer Qualifikation als Landschaftsgärtner. Sprechen Sie uns für Ihr Vorhaben an; wir sehen es uns vor Ort an und machen Ihnen ein klares Angebot.

Pflaster- & Wegebau

Einfahrt, Hofzufahrt, Gartenweg — sauber verlegt und entwässert gedacht.

Terrassenarbeiten

Anlage, Plattenverlegung und Natursteinflächen.

Zaunbau & Sichtschutz

Grenzen setzen, Blicke lenken — passend zum Garten.

Grundstückspflege

Freischneiden und Entbuschung verwilderter Flächen.

Entwässerung

Drainage, Regenwasser-Versickerung, Hofentwässerung.

Schnittgut- & Grünschnittentsorgung

Alles, was anfällt, nehmen wir gleich mit.

Bauliche Arbeiten führen wir projektbezogen aus — fragen Sie Ihr Vorhaben unverbindlich an.

So einfach geht’s

Von der Begehung zum festen Turnus

01

Kostenlose Gartenbegehung

Wir sehen uns Ihren Garten gemeinsam an und besprechen, was er braucht — unverbindlich.

02

Angebot in 48 Stunden

Sie erhalten einen klaren Vorschlag für Umfang und Turnus, zu transparenten Stundensätzen.

03

Fester Pflegeturnus

Ihr Garten bekommt feste Termine im Jahresverlauf — statt Last-Minute-Suche im Frühjahr.

04

Fotobericht nach jedem Einsatz

Jede Leistung wird fotografiert und dokumentiert; nach jedem Einsatz erhalten Sie Ihren Fotobericht als PDF.

Fragen & Antworten

Rund um die Gartenpflege

Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt. Ein stärkerer Rückschnitt oder das Roden von Hecken ist nach § 39 BNatSchG nur vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig — zum Schutz brütender Vögel. Größere Schnittmaßnahmen planen wir deshalb fürs Winterhalbjahr.

Reden wir über Ihren Garten.

Die Gartenbegehung ist kostenlos und unverbindlich. Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden — wir betreuen Gärten in Ostfildern, Esslingen, Nürtingen, Filderstadt und Umgebung.

Schreiben Sie uns