Winterdienst mit lückenlosem Nachweis
Von November bis April übernimmt Object Garden die Räum- und Streupflicht für Ihre Gewerbeobjekte — nach kommunaler Satzung, mit zeitgestempelter Dokumentation jedes Einsatzes.
Wessen Pflicht ist der Winter?
Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zugänge ihrer Grundstücke bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen — die Details regeln die kommunalen Satzungen. Diese Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Fachbetrieb übertragen; beim Auftraggeber verbleibt dann die Auswahl- und Überwachungspflicht. Kommt es dennoch zu einem Glätteunfall, entscheidet die Dokumentation: Wer nachweisen kann, dass ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde, steht deutlich besser da. Genau diesen Nachweis liefern wir — automatisch, zu jedem Einsatz.
Die Haftung bleibt bei Ihnen
- Räum- und Streupflicht nach Satzung — auch werktags ab dem frühen Morgen
- Bei Glätteunfällen drohen Schadenersatz und Schmerzensgeld
- Ohne Einsatzdokumentation fehlt im Streitfall der Nachweis
Pflicht übernommen, Nachweis inklusive
- Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
- Räumen und Streuen gemäß kommunaler Satzung — mit fester Bereitschaft
- Zeitgestempelte Foto-Dokumentation jedes Einsatzes als Nachweis
Drei Gründe für den Vertrag
Rechtssicherheit durch Dokumentation
Jeder Räum- und Streueinsatz wird digital mit Zeitstempel und Fotos erfasst. Kommt es zum Streit über einen Glätteunfall, liegt der lückenlose Nachweis ordnungsgemäßer Räumung bereits vor — die entscheidende Grundlage für Eigentümer und Verwaltung.
Zuverlässigkeit in der Bereitschaft
Während der Saison stehen wir bei Schnee und Glätte bereit — auch früh morgens, auch am Wochenende. Bei Extremwetter fahren wir zusätzliche Ad-hoc-Einsätze, damit Ihr Objekt zugänglich und sicher bleibt.
Ein Vertrag für das ganze Jahr
Der Winterdienst ist Teil unserer Objektpauschale und nahtlos mit Grünpflege und Objektbetreuung kombinierbar. Derselbe Ansprechpartner, der im Sommer Ihre Hecken schneidet, sichert im Winter Ihre Wege.
So läuft die Saison
Begehung im Herbst
Flächen, Prioritäten und Satzungsanforderungen werden vor der Saison aufgenommen und vertraglich fixiert.
Bereitschaft Nov–Apr
Wetter-Monitoring und feste Einsatzkriterien: Geräumt und gestreut wird, bevor Ihr Betrieb beginnt.
Nachweis nach jedem Einsatz
Zeitgestempelte Dokumentation je Fläche — Ihren Fotobericht erhalten Sie nach jedem Einsatz als PDF.
Saison: 1. November bis 30. April. Die Bereitschaft ist in der Objektpauschale enthalten — Sie zahlen zwölf gleiche Monatsraten, ohne Winteraufschlag. Winterdienst bieten wir im Rahmen von Ganzjahresverträgen an.
Sichern Sie die Wintersaison rechtzeitig.
Die Tourenpläne für die Saison werden im Herbst festgelegt. Fragen Sie jetzt eine Objektbegehung an — das Angebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden.